Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebele GmbH, 72202 Nagold

1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall keine Auftragsbestätigung erfolgt.

2. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und Lieferzeit freibleibend.

3. Lieferung
Wir benühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Bei Überschreiten des Liefertermins ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.

4. Höhere Gewalt
Krieg, Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörunge, Verfügungen von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt, Mangel an Rohstoffen, Energien und Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand verhindern, befreien für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Sofern sich die Lieferung infolge der Störung um mehr als 4 Wochen verzögert, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5. Haftung
Bei Verletzung vertraglicher Pflichten haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, ggf. auf Mehraufwendungen für Deckungskauf. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6. Rücktritt
Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel an einer Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Zahlungen zu setzen.

7. Versand und Gefahrtragung
Die Wahl des Versandwegs und der Versandart erfolgt durch uns. Wir werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen.
Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.

8. Verpackung
Die Verpackungen unserer Produkte, soweit erforderlich, gehen zu Lasten des Käufers.

9. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Für die Berechnung sind die bei uns festgestellten Stückzahlen maßgebend.

10. Zahlungsverpflichtungen
gelten erst dann als erfüllt, wenn wir über den Gegenwert unserer Forderungen endgültig verfügen können. Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung außerhalb Deutschlands anfallen, trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über Bundesbank-Diskont sowie den Ersatz angefallene Auslagen zu verlangen.

Skonto wird nur gewährt, wenn fällige Rechnungen nicht mehr offenstehen. Bei Zahlungsrückstand oder berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, vor weiteren Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Im übrigen gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen.

11. Gewährleistung bei Mängelrügen
Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers. Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für seine Zwecke.

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn der Käufer die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft am vereinbarten Bestimmungsort – oder bei Abholung direkt hier an der Produktionsstätte – sorgfältig, erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung, untersucht und uns die vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb 3 Tagen nach Ankunft, nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat. Unterläßt er die Anzeige, oder wird die Ware von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für einen rechtzeitig gerügten Mangel, der in der Herstellung liegt oder nachweislich nicht während oder nach dem Versand entstanden ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht möglich sein, mißlingen oder von uns nicht oder nicht in angemessener Frist erbracht werden, ist der Käufer berechtigt, Wandlung oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche - wie etwa der Ausgleich von Folgekosten, die durch Nicht- oder Falschlieferung entstanden sind – sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt werden.

12. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Käufers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Käufer uns hiermit schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Käufer die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Außergewähnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen usw. an Dritte sind unzulässig. Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Von einer Pfändung, Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Vorehaltsware sowie jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung sowie Gerichtsstand sind Nagold. Wir sind jedoch stattdessen auch berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist. Der Vertrag unterliegt dem Recht der BR Deutschland, wie es unter Kaufleuten mit Sitz innerhalb der BR Deutschland gilt.