Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gebele GmbH, 72202 Nagold
1. Geltung
Für unsere Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Bedingungen, auch wenn im Einzelfall keine Auftragsbestätigung
erfolgt.
2. Angebote, Bestellungen
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Liefermöglichkeit
und Lieferzeit freibleibend.
3. Lieferung
Wir benühen uns, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Bei Überschreiten
des Liefertermins ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit
steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Ersatzansprüche
des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt
Krieg, Betriebsstörungen aller Art, Verkehrsstörunge, Verfügungen
von hoher Hand und sonstige Fälle höherer Gewalt, Mangel
an Rohstoffen, Energien und Arbeitskräften, die die Herstellung
oder den Versand verhindern, befreien für die Dauer der Störung
von der Verpflichtung zur Lieferung. Sofern sich die Lieferung infolge
der Störung um mehr als 4 Wochen verzögert, zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
5. Haftung
Bei Verletzung vertraglicher Pflichten haften wir nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung beschränkt sich
auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden,
ggf. auf Mehraufwendungen für Deckungskauf. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. Rücktritt
Hat der Käufer bis zum Ablauf der Bezugsfrist eine frühere
Lieferung nicht bezahlt oder treten wesentliche Verschlechterungen
in den Vermögensverhältnissen des Käufers ein, die Zweifel
an einer Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt
unsere Lieferung zurückzuhalten und dem Käufer eine angemessene
Frist für die Leistung von Zahlungen zu setzen.
7. Versand und Gefahrtragung
Die Wahl des Versandwegs und der Versandart erfolgt durch uns. Wir
werden uns bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen.
Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, der Abschluß einer
Transportversicherung bleibt dem Käufer überlassen.
8. Verpackung
Die Verpackungen unserer Produkte, soweit erforderlich, gehen zu Lasten
des Käufers.
9. Preise
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, soweit
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Für die Berechnung sind die bei uns festgestellten Stückzahlen
maßgebend.
10. Zahlungsverpflichtungen
gelten erst dann
als erfüllt, wenn wir über
den Gegenwert unserer Forderungen endgültig verfügen können.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlung außerhalb Deutschlands
anfallen, trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich
der Geltendmachung weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen
in Höhe von 3% über Bundesbank-Diskont sowie den Ersatz angefallene
Auslagen zu verlangen.
Skonto wird nur gewährt, wenn fällige Rechnungen nicht mehr
offenstehen. Bei Zahlungsrückstand oder berechtigtem Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, vor
weiteren Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Im übrigen
gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen. 11. Gewährleistung bei Mängelrügen
Die Verarbeitung unserer Erzeugnisse geschieht auf Gefahr des Käufers.
Unsere anwendungstechnische Beratung ist unverbindlich und befreit
den Käufer nicht von der Prüfung unserer Produkte auf ihre
Eignung für seine Zwecke.
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn der Käufer
die Ware unverzüglich nach ihrer Ankunft am vereinbarten Bestimmungsort – oder
bei Abholung direkt hier an der Produktionsstätte – sorgfältig,
erforderlichenfalls durch Probeverarbeitung, untersucht und uns die
vermeintlichen Mängel spätestens innerhalb 3 Tagen nach Ankunft,
nachweislich verborgene Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich
angezeigt hat. Unterläßt er die Anzeige, oder wird die Ware
von ihm verarbeitet oder verbraucht, gilt die Ware als genehmigt. Für
einen rechtzeitig gerügten Mangel, der in der Herstellung liegt
oder nachweislich nicht während oder nach dem Versand entstanden
ist, leisten wir Zug um Zug gegen Erfüllung der Zahlungsverpflichtung
des Käufers kostenlosen Ersatz. Sollte eine Ersatzleistung nicht
möglich sein, mißlingen oder von uns nicht oder nicht in
angemessener Frist erbracht werden, ist der Käufer berechtigt,
Wandlung oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
- wie etwa der Ausgleich von Folgekosten, die durch Nicht- oder Falschlieferung
entstanden sind – sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware darf
nur mit unserem schriftlichen Einverständnis zurückgesandt
werden. 12. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, solange wir
aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer noch Zahlungsansprüche
gegen ihn haben. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der
anderen Sachen. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des
Käufers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt
der Käufer uns hiermit schon jetzt seine Rechte an der neuen
Sache. Verbindet oder vermischt der Käufer die Vorbehaltsware
entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit
schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten
ab.
Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware
im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange
er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
Außergewähnliche Verfügungen wie Verpfändungen,
Sicherungsübereignungen usw. an Dritte sind unzulässig. Veräußert
der Käufer die Vorbehaltsware, gleich in welchem Zustand, so tritt
er uns hiermit schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Für
den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung
der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Von einer Pfändung, Beschädigung oder einem Abhandenkommen
der Vorehaltsware sowie jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen. 13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung sowie Gerichtsstand
sind Nagold. Wir sind jedoch stattdessen auch berechtigt, vor dem Gericht
zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der BR Deutschland, wie es unter Kaufleuten
mit Sitz innerhalb der BR Deutschland gilt.
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